CGV

Allgemeine Servicebedingungen


Übersetzungsarbeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen sollen einen Rahmen für die vertraglichen Beziehungen zwischen:

Birgit Kautz, Inhaberin und Vertreterin der Firma GLOBEtranslations, mit Sitz in 471 Route de Robert, 40140 Soustons (Frankreich), Inhaberin der SIREN-Nummer: 49950 16 74 und im Folgenden „die Übersetzerin“ genannt,

und andererseits jede Firma oder Einzelperson, die ihre Dienstleistungen nutzen möchte, im Folgenden als "der Kunde" bezeichnet.


1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen – Widerspruchsmöglichkeit

Jede erteilte Bestellung setzt die vollständige und vorbehaltlose Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen durch den Kunden unter Ausschluss jedes anderen Dokuments voraus.

Außer einer formellen und schriftlichen Ausnahme, die auf dem verbindlich gewordenen Angebot erscheint, kann keine besondere Bedingung gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgehen.

Die Erbringung einer Dienstleistung durch den Übersetzer setzt seitens des Auftraggebers die Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Verzicht auf seine eigenen Allgemeinen Einkaufsbedingungen voraus. Jede gegenteilige Bedingung ist daher ohne ausdrückliche Zustimmung gegenüber der Übersetzerin nicht durchsetzbar, unabhängig davon, wann sie ihr zur Kenntnis gebracht wurde.

Die Tatsache, dass der Übersetzer zu keinem Zeitpunkt von einer dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Gebrauch macht, kann nicht als Verzicht auf das Recht ausgelegt werden, diese Bedingungen zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch zu nehmen.


2. Auftragserteilung / Angebote

Jedem Auftrag des Auftraggebers geht ein kostenloser Kostenvoranschlag voraus, den der Übersetzer auf der Grundlage der vom Auftraggeber vorgelegten zu übersetzenden Dokumente oder übermittelten Informationen erstellt.

Das vom Übersetzer per E-Mail oder per Post an den Auftraggeber übermittelte Angebot enthält insbesondere:

  • Die Anzahl der zur Übersetzung eingereichten Seiten oder Wörter,
  • Die Übersetzungssprache,
  • Die Methoden zur Ermittlung des Preises der Übersetzungsdienstleistung. Letzteres wird entweder pauschal oder pro Zeitaufwand (pro Stunde) oder sogar nach dem am Tag der Angebotsabgabe gültigen Tarif des Leistungserbringers, insbesondere pro Ausgangswort (also z Wörter, die im zu übersetzenden Text enthalten sind) oder nach Zielwort (d. h. nach Wörtern, die im übersetzten Text enthalten sind) gemäß der von der Microsoft Word-Software (Tools> Statistik) oder der Software Computergestützte Übersetzung (CAT) vorgeschlagenen Zählung, Zeile , Seite,
  • Die Lieferzeit des Übersetzungsdienstes,
  • das Format der zu übersetzenden Dokumente im Falle eines konkreten Layoutwunsches für das gelieferte Dokument,
  • Allfällige Preiserhöhungen gelten insbesondere aufgrund von Dringlichkeit, besonderer Terminologierecherche oder sonstiger Wünsche, die außerhalb der üblichen Leistungen des Übersetzers liegen.

Um seinen Auftrag fest und endgültig zu bestätigen, muss der Kunde das Angebot unverändert an den Übersetzer zurücksenden, entweder durch einen unterschriebenen Brief mit dem Hinweis „zur Vereinbarung“, wenn das Angebot ihm per Post zugesandt wurde, oder durch Rücksendung von mit der Einwilligungserklärung, wenn ihm das Angebot per E-Mail zugesandt wurde. Ohne Erhalt der Angebotsannahme behält sich die Übersetzerin das Recht vor, ihren Dienst nicht zu beginnen.

Erfolgt keine Bestätigung seiner Bestellung zu den oben genannten Bedingungen innerhalb der im Kostenvoranschlag angegebenen Frist oder, falls dies nicht der Fall ist, innerhalb eines (1) Monats ab dem Tag der Absendung des Kostenvoranschlags, gilt dieser als nichtig.

Der Übersetzer behält sich das Recht vor, nach Benachrichtigung des Kunden, die Dienstleistungspreise zu erhöhen und / oder den in der ersten Auftragsbestätigung des Kunden angegebenen Liefertermin nicht einzuhalten, insbesondere in den folgenden Fällen:

  1. Die Änderung oder Ergänzung zusätzlicher Dokumente durch den Auftraggeber nach Erstellung des Angebots durch den Übersetzer, wobei sich der Übersetzer in diesem Fall das Recht vorbehält, den Preis entsprechend dem Umfang des beobachteten oder angeforderten zusätzlichen Textes anzupassen.
  2. Das Fehlen von Dokumenten während der Erstellung des Kostenvoranschlags. Wenn die Schätzung durch einfache Mitteilung der ungefähren Wortzahl und eines Auszugs des Inhalts erfolgen müsste.

Mangels ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers zu diesen neuen Liefer- und/oder Abrechnungsbedingungen behält sich der Übersetzer das Recht vor, seine Leistung nicht zu beginnen.

Soweit im Kostenvoranschlag nicht anders vereinbart, gehen die für die Leistungserbringung anfallenden Kosten (Reise, Expressversand etc.) zu Lasten des Kunden.

Jede Entscheidung, nach einem Prozentsatz oder einer Pauschale (pro Seite, Zeile oder Stunde) degressive Preise zu reduzieren, zu reduzieren oder anzuwenden, liegt im alleinigen Ermessen des Übersetzers und dies nur für die betreffende Dienstleistung. Dem Kunden gewährte Skonti oder Rabatte begründen in keinem Fall ein erworbenes Recht auf Folgeleistungen.

Für den Fall, dass der Übersetzer dem Auftraggeber keinen vorherigen Kostenvoranschlag übermittelt hat, werden die Aufträge durch einfachen Austausch von E-Mails erteilt und die Übersetzungsleistungen werden gemäß dem vom Übersetzer üblichen Basistarif oder einem anderen zwischen den letzterer und der Kunde im Austausch elektronischer Post. Jede Bestätigung der vom Übersetzer mitgeteilten Frist durch den Kunden gilt als Auftrag.


3. Beweis

Zum Nachweis des Vorliegens dieser Annahme eines Kostenvoranschlags verpflichtet sich der Kunde, E-Mail, Kopie und Computerunterstützung als gleichwertig mit dem Original und als einwandfreien Beweis zu betrachten.


4. Einzahlung

Für jede Bestellung, deren Betrag ohne Steuern 1.000 (eintausend) Euro übersteigt, kann eine Anzahlung verlangt werden, deren Prozentsatz im Kostenvoranschlag angegeben wird. In diesem Fall beginnt die Leistungserbringung erst nach Eingang der Anzahlung.


5. Lieferzeit

Vorbehaltlich des Eingangs aller von der Übersetzungsdienstleistung erfassten Dokumente beim Übersetzer gilt die im Angebot angegebene Lieferzeit nur unter der Bedingung, dass der Auftraggeber seinen Auftrag vor Ablauf der angegebenen Gültigkeitsdauer bestätigt die in Artikel 2 oben definierten Begriffe.

Nach Ablauf dieser Frist kann der Liefertermin je nach Arbeitsaufwand des Übersetzers geändert werden.


6. Pflichten des Übersetzers

Der Übersetzer ist bestrebt, die Übersetzung mit größtmöglicher Originaltreue und im Einklang mit der Berufspraxis auszuführen. Sie bemüht sich, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen (Glossare, Pläne, Zeichnungen, Abkürzungen usw.) zu berücksichtigen und in die Übersetzung zu integrieren. Der Übersetzer lehnt jede Verantwortung im Falle von Widersprüchen oder Unklarheiten des Originaltextes ab, die Überprüfung der technischen Konsistenz des Endtextes obliegt allein dem Auftraggeber.


7. Pflichten des Kunden

Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Übersetzer alle zu übersetzenden Texte und alle zum Verständnis des Textes notwendigen technischen Informationen und gegebenenfalls die erforderliche spezifische Terminologie zur Verfügung zu stellen. Kommt der Auftraggeber seiner Informationspflicht gegenüber dem Übersetzer nicht nach, kann dieser nicht für etwaige Nichtkonformitäten oder Fristüberschreitungen verantwortlich gemacht werden.

Der Kunde hat nach Erhalt seiner übersetzten oder korrekturgelesenen Dokumente zehn (10) Werktage Zeit, um etwaige Unstimmigkeiten bezüglich der Qualität der Dienstleistung schriftlich zu äußern. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als ordnungsgemäß erbracht und es können keine Streitigkeiten mehr akzeptiert werden. Zu diesem Zweck verpflichtet sich der Kunde, eine Empfangsbestätigung per Post oder E-Mail als Zustellnachweis zu betrachten.


8. Vertraulichkeit

Die Übersetzerin verpflichtet sich, die Vertraulichkeit der ihr zur Kenntnis gebrachten Informationen vor, während oder nach der Erbringung ihrer Dienstleistung zu wahren. Die Originale werden dem Kunden auf einfache schriftliche Aufforderung zurückgesandt.

Die Übersetzerin haftet nicht für das Abfangen oder die missbräuchliche Verwendung von Informationen bei der Datenübertragung, insbesondere über das Internet. Folglich ist es Sache des Kunden, den Übersetzer vor oder während der Bestellung über die Übertragungswege zu informieren, die er implementiert sehen möchte, um die Vertraulichkeit aller sensiblen Informationen zu gewährleisten.


9. Schutz personenbezogener Daten

Im Rahmen ihrer Dienstleistung erhebt die Übersetzerin personenbezogene Daten des Auftraggebers (Anrede, Name, Vorname, Firmenname, Postanschrift, Telefonnummer, E-Mail). Diese Daten werden verwendet, um dem Kunden einerseits Angebote, Rechnungen und für die Dienstleistung erforderliche Informationen und andererseits Werbemitteilungen zu den Dienstleistungen des Übersetzers zuzusenden.

Die erhobenen Daten unterliegen der EDV-Verarbeitung durch den Übersetzer und werden zum Zwecke der Erbringung der Dienstleistung gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und aufgrund gesetzlicher und behördlicher Verpflichtungen sicher aufbewahrt.

Verantwortlicher für die Verarbeitung und Datenschutz ist Frau Birgit Kautz, 471 Route de Robert, 40140 Soustons, Frankreich, E-Mail:info@globetranslations.fr. Der Zugriff auf personenbezogene Daten wird streng eingeschränkt.

Die gesammelten Informationen können möglicherweise an einen Dritten weitergegeben werden, der vertraglich mit dem Unternehmen des Übersetzers verbunden ist, um an Unterauftragnehmer vergebene Aufgaben auszuführen (im Folgenden „der Unterauftragnehmer“). In diesem Fall wird der Kunde über diese Aktivitäten sowie über die Identität und Kontaktdaten des Subunternehmers informiert.

Der Subunternehmer ist verpflichtet, diese allgemeinen Bedingungen einzuhalten. Es liegt in der Verantwortung des Übersetzers sicherzustellen, dass der Subunternehmer die gleichen ausreichenden Garantien für die Durchführung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen bietet, damit die Verarbeitung den Anforderungen der europäischen Datenschutzvorschriften entspricht.

Der Übersetzer erklärt, schriftlich ein Verzeichnis aller Kategorien von Verarbeitungstätigkeiten zu führen, die im Auftrag des Auftraggebers durchgeführt werden.

Im Falle einer Datenschutzverletzung informiert der Übersetzer den Kunden so schnell wie möglich und innerhalb von 72 Stunden, nachdem er davon Kenntnis erlangt hat, diese Verletzung der Nationalen Kommission für Informatik und Freiheiten.

In Übereinstimmung mit dem Gesetz Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 über Computer, Dateien und Freiheiten, geändert durch das Gesetz Nr. 2004-801 vom 6. August 2004 und durch die Europäische Verordnung Nr. 2016/679 / EU, Der Kunde hat ein Recht auf Zugang, Berichtigung, Löschung und Übertragbarkeit der ihn betreffenden Daten sowie das Recht, der Verarbeitung aus legitimen Gründen zu widersprechen, Rechte, die er ausüben kann, indem er sich unter der oben genannten Post- oder E-Mail-Adresse an den Verantwortlichen wendet , einen gültigen Identitätsnachweis beifügen.

Für weitere Informationen und im Falle einer Beschwerde kann sich der Kunde an die Nationale Kommission für Informatik und Freiheiten (www.cnil.fr).

Personenbezogene Daten werden fünf (5) Jahre nach Ende des laufenden Jahres aufbewahrt. Kommt nach Ablauf dieser Frist keine Geschäftsbeziehung zustande, werden sie von den Servern des Übersetzers gelöscht.

Sobald der Kunde jedoch eine Bestellung aufgegeben hat und selbst im Falle einer Anfrage zur Kontolöschung ist der Übersetzer verpflichtet, die auf den Rechnungen und Bestellungen erscheinenden personenbezogenen Daten zehn (10) Jahre ab dem Ausstellungsdatum aufzubewahren. Artikel L-123-22 des Handelsgesetzbuchs).


10. Formatieren

Die Übersetzung wird per E-Mail im Quelltextformat geliefert. Auf Wunsch kann es per Kurier geliefert werden. Alle anderen Übertragungswege oder Formate müssen zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart werden und können zusätzlich in Rechnung gestellt werden.


11. Haftung

Die Übersetzerin haftet nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung ist auf die Höhe des vereinbarten Honorars beschränkt. Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen.

In jedem Fall kann die Übersetzerin nicht für Beschwerden verantwortlich gemacht werden, die auf stilistische Nuancen oder Änderungen an ihrer Übersetzung ohne ihre schriftliche Genehmigung zurückzuführen sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Lieferzeiten nur Anhaltspunkte sind, deren Nichteinhaltung grundsätzlich keine Verzugsstrafen nach sich ziehen kann. In keinem Fall haftet der Übersetzer für direkte oder indirekte Schäden, die dem Auftraggeber oder Dritten infolge einer Lieferverzögerung, insbesondere aufgrund eines Falles höherer Gewalt oder eines möglichen Versandproblems, entstehen.


12. Korrekturen und Korrekturlesen

Bei Meinungsverschiedenheiten in bestimmten Punkten des Dienstes behält sich der Übersetzer das Recht vor, diese in Zusammenarbeit mit dem Kunden zu korrigieren.

Wenn die Übersetzung bearbeitet werden muss, erhält der Übersetzer den Druckabzug zum Korrekturlesen.

Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, werden Korrekturen oder Korrekturen auf Basis des jeweils gültigen Stundensatzes zusätzlich in Rechnung gestellt.


13. Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders angegeben, ist die gesamte Rechnung innerhalb von dreißig (30) Tagen netto ab Ausstellungsdatum zu bezahlen.

Bei Zahlung per Scheck oder Banküberweisung aus dem Ausland gehen alle Wechsel- und Bankspesen zu Lasten des Kunden und können daher entweder zu einer im Kostenvoranschlag genannten Pauschalerhöhung oder zu einer vollständigen Neuberechnung des Kunden führen.

Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzers.

Da diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Gegenstand einer zwischen dem Übersetzer und dem Auftraggeber geschlossenen Vereinbarung sind, kann die Zahlung des Leistungsbetrags nicht von einer Überprüfung, Genehmigung oder Zahlung durch eine andere Partei abhängig gemacht werden.

Es ist zu beachten, dass nur bei gewerblichen Kunden bei Zahlungsverzug laufende Bestellungen automatisch bis zur vollständigen Zahlung unterbrochen werden und der Kunde ohne vorherige Ankündigung haftet Zahlungszinsen von 10 % pro Monat ab dem ersten Tag nach der Zahlungsfrist und auf den Gesamtbetrag ohne Steuern der betreffenden Rechnung, zu der gemäß Artikel D.441 -5 des Handelsgesetzbuchs hinzugerechnet wird, eine pauschale Entschädigung für die Bergungskosten von 40 Euro.


14. Geistiges Eigentum

Bevor er dem Übersetzer ein Dokument zur Übersetzung vorlegt, muss sich der Auftraggeber vergewissern, dass er dazu berechtigt ist. Er muss daher der Autor des Originaldokuments sein oder die vorherige schriftliche Genehmigung zur Übersetzung vom Urheberrechtsinhaber des Dokuments eingeholt haben.

Andernfalls kann der Übersetzer in keiner Weise haftbar gemacht werden, wenn alle oder ein Teil der vom Kunden anvertrauten Dokumente geistige Eigentumsrechte oder andere Rechte Dritter oder geltende Vorschriften verletzen. Für Schäden und Vermögensfolgen, die aus seiner alleinigen Fahrlässigkeit resultieren, trägt ggf. allein der Kunde.

Darüber hinaus erkennt der Auftraggeber an, dass die vom Übersetzer erstellte Übersetzung ein neues Dokument darstellt, dessen Urheberrecht gemeinsam beim Autor des Originaldokuments und beim Übersetzer liegt. Folglich behält sich die Übersetzerin im Falle einer Dienstleistung literarischer oder künstlerischer Art und unbeschadet ihrer Vermögensrechte an ihrem Werk das Recht vor, zu verlangen, dass ihr Name auf jeder Kopie oder Veröffentlichung ihrer Dienstleistung in Übereinstimmung mit das Gesetz über geistiges Eigentum, Absatz L.132-11.


15. Stornierung

Im Falle einer dem Übersetzer schriftlich mitgeteilten Stornierung eines laufenden Auftrags, gleich aus welchem Grund, werden dem Auftraggeber die bereits ausgeführten Arbeiten zu 100 % (einhundert Prozent) und die verbleibenden Arbeiten bis zu 50 % in Rechnung gestellt. (fünfzig Prozent).


16. Freundliche Einigung

Die Parteien verpflichten sich, sich bei Streitigkeiten jeglicher Art und vor jedem Rechtsstreit einem Schlichtungsversuch zu unterziehen.

Hierzu verpflichten sich die Parteien, ab Eintritt des strittigen Sachverhalts gemeinsam die Schlichtungskommission der SFT von LRAR mit einer Kopie von LRAR an die andere Partei zu beauftragen.

Die Parteien verpflichten sich, ihr Möglichstes zu tun, damit diese Schlichtung alle Aussichten auf Erfolg hat. Sie verpflichten sich, den erforderlichen Treu und Glauben zu beweisen. Sie verpflichten sich auch, innerhalb von 4 (vier) Monaten nach der Verweisung an den Ausschuss keinen Fall an einen Richter zu verweisen und zuzugeben, dass jede im Widerspruch zu dieser Verpflichtung erfolgte Verweisung als Beendigung der Unzulässigkeit oder Nichtzulassung gewertet werden kann. , as ein Hindernis für eine gütliche Beilegung der Streitigkeit ist und die Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 1.500 (eintausendfünfhundert) Euro an die andere Partei rechtfertigt.


17. Anwendbares Recht und zuständige Gerichtsbarkeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen französischem Recht und müssen in Übereinstimmung mit diesem ausgelegt werden. In Ermangelung einer gütlichen Einigung gemäß vorstehendem Artikel 16 räumen die Parteien den französischen Gerichten die ausschließliche Zuständigkeit für die Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistung und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein.


Version vom 17.10.2020, inspiriert von dem Modell, das der Französische Übersetzerverband auf seiner Website www.sft.fr zur Verfügung stellt.



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